NEU: Familienfreundliches Reihenhaus in ruhiger Lage auf Erbpachtgrundstück
Dieses gepflegte Reihenmittelhaus befindet sich in besonders ruhiger Wohnlage und bietet mit rund 140 m² Wohnfläche ein ideales Zuhause für Familien, Paare oder Mehrgenerationenhaushalte. Das 1985 errichtete Haus ist Teil einer architektonisch ansprechend gestalteten, halbrunden Wohnanlage mit insgesamt zehn Einheiten und überzeugt durch seine durchdachte Raumaufteilung sowie vielfältige Nutzungsmöglichkeiten.
Bereits beim Betreten empfängt Sie eine großzügige Diele. Herzstück des Hauses ist das außergewöhnlich große Wohn- und Esszimmer mit offener Küche, Kamin und einem lichtdurchfluteten Anbau mit Verglasung. Von hier aus gelangen Sie direkt auf die geschützte Terrasse und in den Garten. Aufgrund der großzügigen Raumdimensionen besteht sowohl im Erdgeschoss als auch im Dachgeschoss unter Umständen die Möglichkeit, durch eine Teilung der Räume zusätzliche Zimmer zu schaffen.
Im Dachgeschoss stehen derzeit ein besonders großes Schlafzimmer mit Balkonzugang sowie ein weiteres Zimmer mit Gaube zur Verfügung. Der Flur verfügt ebenfalls über eine Gaube und ermöglicht den Zugang zum Spitzboden. Zusätzliche Staumöglichkeiten bietet der Drempelbereich unter den Dachschrägen.
Das Haus präsentiert sich insgesamt in einem sehr gepflegten Zustand. Die Bauweise basiert auf einer hochwertigen Konstruktion der Firma Gussek mit massiv ausgeführten Keller- und Wandbauteilen. Eine Statik sowie umfangreiche Bauunterlagen liegen vor. Die verklinkerte Fassade sorgt für eine hohe Witterungsbeständigkeit, geringe Wartungsanforderungen und angenehme thermische Eigenschaften sowohl im Sommer als auch im Winter.
HINWEIS ZUM ERBBAURECHT UND ERBBAUZINS:
Das Erbbaurecht wurde 1985 begründet. Erbbaurechtsverträge haben immer eine Laufzeit von 99 Jahren, also in diesem Fall noch 58 Jahre bis 2084. Der Erbbauzins beträgt zurzeit 2.139,10 EUR im Jahr bzw. rd. 178,- EUR monatlich und wurde zuletzt 2024 angepasst. Weitere Anpassungen erfolgen gemäß Verbraucherpreisindex. Eine darüberhinausgehende Neufestsetzung wurde von der Stadt Leverkusen bislang nicht angekündigt. Weitere Informationen und schriftliche Auskünfte hierzu liegen uns vor, die wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen.