NEU: Familienfreundliches Reihenhaus in ruhiger Lage auf Erbpachtgrundstück
Dieses gepflegte Reihenmittelhaus befindet sich in besonders ruhiger Wohnlage und bietet mit rund 140 m² Wohnfläche ein ideales Zuhause für Familien, Paare oder Mehrgenerationenhaushalte. Das 1985 errichtete Haus ist Teil einer architektonisch ansprechend gestalteten, halbrunden Wohnanlage mit insgesamt zehn Einheiten und überzeugt durch seine durchdachte Raumaufteilung sowie vielfältige Nutzungsmöglichkeiten.
Bereits beim Betreten empfängt Sie eine großzügige Diele. Herzstück des Hauses ist das außergewöhnlich große Wohn- und Esszimmer mit offener Küche, Kamin und einem lichtdurchfluteten Anbau mit Verglasung. Von hier aus gelangen Sie direkt auf die geschützte Terrasse und in den Garten. Aufgrund der großzügigen Raumdimensionen besteht sowohl im Erdgeschoss als auch im Dachgeschoss unter Umständen die Möglichkeit, durch eine Teilung der Räume zusätzliche Zimmer zu schaffen.
Im Dachgeschoss stehen derzeit ein besonders großes Schlafzimmer mit Balkonzugang sowie ein weiteres Zimmer mit Gaube zur Verfügung. Der Flur verfügt ebenfalls über eine Gaube und ermöglicht den Zugang zum Spitzboden. Zusätzliche Staumöglichkeiten bietet der Drempelbereich unter den Dachschrägen.
Das Haus präsentiert sich insgesamt in einem sehr gepflegten Zustand. Die Bauweise basiert auf einer hochwertigen Konstruktion der Firma Gussek mit massiv ausgeführten Keller- und Wandbauteilen. Eine Statik sowie umfangreiche Bauunterlagen liegen vor. Die verklinkerte Fassade sorgt für eine hohe Witterungsbeständigkeit, geringe Wartungsanforderungen und angenehme thermische Eigenschaften sowohl im Sommer als auch im Winter.
HINWEIS ZUM ERBBAURECHT UND ERBBAUZINS:
Das Erbbaurecht wurde im Jahr 1985 für die übliche Laufzeit von 99 Jahren begründet und besteht somit noch bis zum Jahr 2084. Der derzeitige Erbbauzins beträgt 2.139,10 EUR jährlich bzw. rund 178,- EUR monatlich und wurde zuletzt im Jahr 2024 angepasst. Künftige Anpassungen erfolgen entsprechend der vertraglichen Regelung auf Grundlage des Verbraucherpreisindex. Eine darüberhinausgehende Neufestsetzung wurde von der Stadt Leverkusen bislang nicht angekündigt.
Gerade in Zeiten gestiegener Bau- und Finanzierungskosten gewinnt das Erbbaurecht für viele Käufer wieder zunehmend an Attraktivität. Da das Grundstück nicht erworben werden muss, entfällt die Finanzierung des Grundstückskaufpreises. Die monatliche Belastung durch den Erbbauzins liegt in vielen Fällen deutlich unter den Finanzierungskosten, die beim Kauf eines vergleichbaren Grundstücks entstehen würden. Dadurch reduziert sich häufig auch der notwendige Eigenkapitaleinsatz sowie die laufende monatliche Gesamtbelastung.
Weitere Informationen sowie schriftliche Auskünfte der Stadt Leverkusen stellen wir Ihnen bei Interesse selbstverständlich gerne zur Verfügung.